Fast jede Kanzlei, die über eine neue Website nachdenkt, hat bereits eine, die bei Google gefunden wird. Vielleicht nicht auf Platz eins, aber für den Kanzleinamen, für zwei oder drei Rechtsgebiete am Ort und für einen älteren Fachbeitrag, der seit Jahren Besucher bringt. Diese Positionen hängen an einzelnen Adressen. Wechseln die Adressen beim Relaunch, ohne dass Google erfährt, wohin die Inhalte umgezogen sind, beginnt die neue Website an vielen Stellen wieder von vorn. Was ist also bei einem Website-Relaunch der Kanzlei zu tun, damit erhalten bleibt, was die alte Seite aufgebaut hat?
Warum Kanzleiwebsites nach einem Relaunch Rankings verlieren
Rankings gehen nach einem Relaunch selten wegen des neuen Designs verloren, sondern weil beim Umbau Adressen, Inhalte oder technische Signale verschwinden. Google ordnet die Sichtbarkeit einer Website einzelnen URLs zu. Eine URL ist die vollständige Adresse einer Seite, etwa kanzlei-beispiel.de/arbeitsrecht. Ändert sich diese Adresse, muss Google erst verstehen, dass die neue Seite die alte ersetzt.
Bei Alt-Websites von Kanzleien sehen wir immer wieder dieselben Ursachen:
- Neue Adressen ohne Weiterleitung. Das neue System erzeugt eine andere URL-Struktur, aus /arbeitsrecht.html wird /rechtsgebiete/arbeitsrecht. Die alte Adresse liefert danach eine Fehlerseite, und die über Jahre gesammelten Signale laufen ins Leere.
- Alles auf die Startseite. Statt jede alte Seite einzeln zuzuordnen, werden sämtliche alten Adressen pauschal auf die Startseite umgeleitet. Google rät davon ausdrücklich ab und kann solche Weiterleitungen wie eine Fehlerseite behandeln (ein sogenannter Soft 404).
- Gekürzte Inhalte. Ein ausführlicher Rechtsgebietstext wird im neuen Layout auf drei Sätze und eine Kachel reduziert, weil es aufgeräumter aussieht. Die Seite hat dann dieselbe Adresse, aber nicht mehr den Inhalt, für den sie gefunden wurde.
- Gelöschte Fachbeiträge und PDFs. Alte Beiträge und Merkblätter wirken beim Aufräumen verzichtbar. Gerade auf sie verlinken aber häufig Verbände, Vereine oder Presseartikel.
- Die Sperre der Testumgebung bleibt aktiv. Während der Entwicklung soll die neue Seite nicht in Google erscheinen und trägt deshalb eine noindex-Anweisung. Wird sie beim Livegang nicht entfernt, bittet die Kanzlei Google, die eigene Website nicht aufzunehmen.
- Verlorene Seitentitel. Titel und Beschreibungen, die über Jahre angepasst wurden, werden durch Standardwerte des neuen Systems ersetzt.
Keiner dieser Fehler ist technisch anspruchsvoll. Sie entstehen, weil der Relaunch als Designprojekt geplant wird und sich am Ende niemand für den Umzug der bestehenden Sichtbarkeit zuständig fühlt.
Vor dem Relaunch: Welche Seiten Ihre Kanzlei nicht verlieren darf
Die wichtigste Arbeit beim Relaunch passiert, bevor die neue Seite gebaut ist: eine vollständige Liste aller bestehenden Adressen und die Entscheidung, was mit jeder einzelnen passiert. Ohne diese Liste lässt sich nach dem Livegang nicht prüfen, ob etwas fehlt.
Für eine Kanzleiwebsite reichen vier Quellen:
- Die Sitemap der alten Website. Sie liegt meist unter /sitemap.xml und listet die Seiten auf, die das System selbst kennt. Sie ist selten vollständig, weil PDFs und alte Beiträge oft fehlen.
- Der Leistungsbericht der Google Search Console. Die Search Console ist ein kostenloses Werkzeug von Google, das zeigt, für welche Suchanfragen Ihre Website erscheint. Stellen Sie den Zeitraum auf zwölf Monate und wechseln Sie in die Ansicht nach Seiten. Jede Adresse mit Klicks gehört auf die Liste, auch wenn sie in der Sitemap nicht auftaucht.
- Der Links-Bericht in der Search Console. Er zeigt, welche Ihrer Seiten von anderen Websites verlinkt werden, etwa von der Kammer, von Verbänden oder aus Presseartikeln. Diese Seiten haben Wert, auch wenn sie kaum Klicks bringen.
- Ihre Anfragedaten. Wenn Ihr Tracking zeigt, über welche Seiten Kontaktanfragen kommen, sind genau diese Seiten die kritischsten der ganzen Liste. Wie diese Zuordnung funktioniert, beschreibt Tracking in der Kanzlei: Welche Anfragen woher kommen.
Danach bekommt jede Adresse eine von drei Entscheidungen. Übernehmen heißt: gleicher Inhalt, eventuell unter neuer Adresse. Zusammenführen heißt: mehrere dünne Seiten werden zu einer starken. Streichen heißt: keine Klicks, keine Links, kein fachlicher Wert mehr. Gestrichen wird nur, was in allen vier Quellen unauffällig ist.
Unsere Regel für Inhalte, ausdrücklich als Meinung: Was rankt, wird beim Relaunch nicht gekürzt. Es wird übernommen und, wo nötig, fachlich aktualisiert. Passt der alte Text sprachlich nicht mehr, wird er überarbeitet, aber die Themen, Unterfragen und Begriffe, für die er gefunden wird, bleiben enthalten. Warum gerade die Rechtsgebietsseiten dabei im Mittelpunkt stehen, erklärt Rechtsgebietsseiten: Der wichtigste Baustein der Website.
301-Weiterleitungen beim Relaunch: So sieht eine saubere Zuordnung aus
Eine 301-Weiterleitung ist eine dauerhafte Umleitung, die Browsern und Suchmaschinen mitteilt, dass eine Seite endgültig unter einer neuen Adresse zu finden ist. Wer die alte Adresse aufruft, landet automatisch auf der neuen, und Google überträgt die Signale der alten Seite auf das neue Ziel. Google empfiehlt für Website-Umzüge ausdrücklich dauerhafte Weiterleitungen wie 301 oder 308.
Grundlage ist eine Tabelle mit zwei Spalten: alte Adresse, neue Adresse. Praktisch entsteht sie, indem die Sitemap der alten Website neben die der neuen gelegt und Zeile für Zeile zugeordnet wird. Für eine Kanzleiwebsite kann das so aussehen (Beispieladressen):
| Alte Adresse | Neue Adresse | Entscheidung |
|---|---|---|
| /arbeitsrecht.html | /arbeitsrecht | übernommen, neue URL-Struktur |
| /index.php?id=17 | /arbeitsrecht/kuendigungsschutz | Adresse des alten Systems, Inhalt übernommen |
| /leistungen/wohnraummietrecht und /leistungen/gewerbemietrecht | /mietrecht | zwei dünne Seiten zusammengeführt |
| /aktuelles/2019/abfindung-berechnen | /ratgeber/abfindung-berechnen | Fachbeitrag übernommen und aktualisiert |
| /downloads/merkblatt-scheidung.pdf | /familienrecht/scheidung | PDF durch eine Seite ersetzt |
| /aktuelles/sommerfest-2018 | keine (Fehlercode 404 oder 410) | gestrichen, keine Klicks, keine Links |
Vier Regeln für die Zuordnung:
- Ziel ist immer die inhaltlich passendste Seite. Die Frage lautet: Was hat jemand gesucht, der auf die alte Adresse kam? Wer das alte Merkblatt zur Scheidung aufruft, gehört auf die Seite zur Scheidung. Inhalte ohne jeden Nachfolger bekommen ehrlich eine Fehlermeldung, das sieht auch Google so vor.
- Keine Ketten. Gibt es noch Weiterleitungen aus einem früheren Relaunch, zeigen diese direkt auf das neue, endgültige Ziel und nicht auf eine Adresse, die ihrerseits weiterleitet.
- Varianten mitdenken. Alte Websites sind oft unter mehreren Schreibweisen erreichbar, mit und ohne www, mit http und https. Alle Varianten führen auf die eine neue Adresse.
- Weiterleitungen bleiben. Sie werden nicht nach ein paar Wochen entfernt, nur weil Google die neuen Adressen inzwischen kennt.
Für eine Kanzleiwebsite ist die Zuordnung nach unserer Erfahrung Handarbeit von wenigen Stunden. Eine fehlende Zeile fällt allerdings niemandem auf, bis die zugehörige Seite aus den Suchergebnissen verschwunden ist.
Am Tag des Umzugs: Checkliste für den Livegang
Der Livegang selbst dauert selten länger als eine Stunde. Arbeiten Sie diese Punkte in dieser Reihenfolge ab, am besten zu zweit, damit eine Person gegenprüft:
- Weiterleitungen testen. Rufen Sie mindestens die zwanzig wichtigsten alten Adressen aus Ihrer Liste auf und prüfen Sie, ob jede auf der richtigen neuen Seite landet.
- noindex entfernen. Kontrollieren Sie im Quelltext der Startseite und zweier Unterseiten, dass keine noindex-Anweisung mehr steht, und dass die Datei robots.txt die Website nicht sperrt.
- Sitemap einreichen. Tragen Sie die neue Sitemap in der Search Console ein, damit Google die neuen Adressen zügig findet.
- Formulare testen. Senden Sie über jedes Formular eine Testanfrage und prüfen Sie, ob sie im richtigen Postfach ankommt. Ein Kontaktformular, das nach dem Relaunch ins Leere läuft, fällt oft erst auf, wenn es in der Kanzlei auffallend ruhig wird.
- Tracking prüfen. Hat sich die Adresse der Danke-Seite nach dem Absenden geändert, zählt die Messung der Anfragen womöglich nichts mehr. Das Einwilligungsbanner gehört ebenfalls auf die Prüfliste.
- Google-Unternehmensprofil aktualisieren. Der Website-Link im Profil sollte direkt auf eine gültige neue Adresse zeigen, nicht auf eine Weiterleitung oder eine Fehlerseite. Welche Felder dort sonst zählen, beschreibt Google-Unternehmensprofil: Die sieben Felder, die zählen.
- Impressum und Datenschutzerklärung prüfen. Beide Seiten sollten vom ersten Tag an erreichbar sein und die Dienste abbilden, die auf der neuen Website tatsächlich eingesetzt werden. Die inhaltliche Prüfung liegt bei der Kanzlei.
Wechselt mit dem Relaunch auch die Domain, kommt ein Schritt hinzu: In der Search Console teilen Sie Google über das Tool zur Adressänderung mit, dass die Website auf eine neue Domain umgezogen ist.
Nach dem Relaunch: Welche Schwankungen normal sind und wann Sie handeln sollten
Schwankungen in den ersten Wochen sind normal. Google weist in seiner Dokumentation zu Website-Umzügen ausdrücklich darauf hin, dass während eines Umzugs mit vorübergehenden Ranking-Schwankungen zu rechnen ist. Bei kleinen bis mittelgroßen Websites kann es laut Google einige Wochen dauern, bis die meisten Seiten umgezogen sind. Eine Kanzleiwebsite fällt praktisch immer in diese Gruppe.
In dieser Zeit ruft Google die alten Adressen erneut auf, folgt den Weiterleitungen und ersetzt in den Suchergebnissen nach und nach die alten durch die neuen URLs. Einzelne Positionen können dabei einige Tage lang fallen und wieder steigen. Das ist kein Grund, an der Website etwas umzubauen.
Bei diesen Signalen sollten Sie dagegen nicht abwarten:
| Beobachtung | Wahrscheinliche Ursache | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| Die Website verschwindet binnen weniger Tage fast vollständig aus Google, auch für den Kanzleinamen | noindex-Anweisung oder robots.txt-Sperre noch aktiv | sofort Quelltext und robots.txt prüfen |
| Die Search Console meldet im Bericht „Seiten“ viele Adressen als nicht gefunden (404) | fehlende Weiterleitungen | Adressen mit der Liste abgleichen und Weiterleitungen ergänzen |
| Eine früher starke Seite taucht nach vier Wochen weiterhin nicht auf | Weiterleitung auf das falsche Ziel oder Inhalt gekürzt | Ziel und Inhalt mit der alten Fassung vergleichen |
| Klicks stabil, aber keine Anfragen mehr | Formular, Postfach oder Tracking defekt | Testanfrage senden, Messung prüfen |
Die Vier-Wochen-Marke ist unsere eigene Faustregel, keine Angabe von Google.
Für die Kontrolle brauchen Sie die Liste aus der Vorbereitung. Vergleichen Sie im Leistungsbericht der Search Console die vier Wochen nach dem Livegang mit den vier Wochen davor, und zwar pro Seite, nicht nur für die Website insgesamt. Ein Gesamtwert kann stabil aussehen, während genau die Rechtsgebietsseite fehlt, über die bisher die meisten Anfragen kamen.
Parallel lohnt es sich, die Stellen, die auf Ihre alte Website verlinken, um eine Aktualisierung zu bitten: Kammer, Verbände, Portale, Vereine. Google empfiehlt diesen Schritt ausdrücklich. Wie Sie die Entwicklung danach dauerhaft im Blick behalten, beschreibt SEO für Anwälte: Wie Kanzleien bei Google gefunden werden.
Wann sich ein Relaunch nicht lohnt
Ein Relaunch lohnt sich nicht, wenn die bestehende Website strukturell trägt und nur Inhalte fehlen. Hat jedes Rechtsgebiet bereits eine eigene Seite, gibt es aussagekräftige Anwaltsprofile und lässt sich die Seite ohne Entwickler pflegen, bringt das Ergänzen von Texten mehr als ein Umzug mit allen Risiken, die dieser Beitrag beschreibt. Woran sich das festmachen lässt, steht in Was eine Kanzleiwebsite 2026 leisten muss.
Zwei Situationen, in denen wir zum Verschieben raten:
- Die Kanzlei steht vor einer Umfirmierung, Fusion oder Trennung. Wenn sich Name, Partnerkreis oder Domain in den nächsten Monaten ohnehin ändern, planen Sie den Relaunch erst, wenn diese Fragen entschieden sind. Sonst ziehen Sie zweimal um.
- Relaunch und Domainwechsel gleichzeitig, ohne Not. Jeder der beiden Umzüge ist für sich beherrschbar. Beides auf einmal macht es schwerer, bei Problemen die Ursache zu finden. Muss die Domain nicht wechseln, bleibt sie, wo sie ist.
Und die ehrliche Kehrseite: Wer nur Texte ergänzen will, braucht keinen Relaunch, und dann sind wir auch nicht der richtige Partner. Wir bauen die Website in unseren Paketen immer neu, weil die laufende Weiterentwicklung auf unserem eigenen System aufsetzt. Das ist eine Entscheidung über unser Arbeitsmodell, keine Aussage darüber, dass jede Kanzlei eine neue Website braucht. Wie Sie Bewertungen nach dem Umzug weiter aufbauen, steht in Google-Bewertungen für Kanzleien.
Häufige Fragen
Häufige FragenWie lange dauert es, bis sich Rankings nach einem Relaunch stabilisieren?
Bei einer Kanzleiwebsite in der Regel einige Wochen. Google gibt für kleine bis mittelgroße Websites an, dass es einige Wochen dauern kann, bis die meisten Seiten unter ihrer neuen Adresse erscheinen, und rechnet in dieser Zeit mit vorübergehenden Schwankungen. Voraussetzung ist, dass jede alte Adresse sauber weitergeleitet wurde. Seiten ohne Weiterleitung erholen sich nicht von selbst, dort hilft nur das Nachtragen.
Wie lange müssen 301-Weiterleitungen nach einem Relaunch bestehen bleiben?
Mindestens ein Jahr, besser dauerhaft. Google empfiehlt, Weiterleitungen nach einem Website-Umzug so lange wie möglich und in der Regel mindestens ein Jahr aktiv zu lassen, damit die Signale vollständig auf die neuen Adressen übergehen. Wir entfernen sie grundsätzlich nicht, weil alte Links in Verzeichnissen, Presseartikeln und E-Mail-Signaturen auch nach Jahren noch aufgerufen werden.
Verliert meine Kanzlei beim Website-Relaunch ihre Google-Bewertungen?
Nein. Google-Bewertungen gehören zum Google-Unternehmensprofil, nicht zur Website, und bleiben bei einem Relaunch unverändert erhalten. Aktualisieren Sie nach dem Livegang aber den Website-Link im Profil. Bewertungen, die auf der alten Website nur über ein eingebundenes Element angezeigt wurden, müssen auf der neuen Seite neu eingebunden werden. Wie Sie Bewertungen gezielt aufbauen, steht in unserem Beitrag zu Google-Bewertungen für Kanzleien.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Website-Relaunch?
In einer ruhigeren Phase, nach der die Kanzlei mindestens zwei Wochen gut besetzt ist. Google rät, einen Umzug möglichst in eine Zeit mit weniger Besuchern zu legen. Wichtiger als der Kalender ist aus unserer Sicht, dass in den ersten zwei Wochen jemand Formulare, Anfragen und die Search Console im Blick hat. Einen Livegang am Freitagnachmittag vor dem Urlaub halten wir für den ungünstigsten Zeitpunkt.
Was kostet ein Website-Relaunch bei Hauck Studio?
Der Neubau ist im Paket Organisches Wachstum enthalten, einer laufenden Betreuung. Dazu gehören die Bestandsaufnahme der alten Website, die Zuordnung aller Weiterleitungen und die Kontrolle nach dem Livegang. Danach entwickeln wir die Website im Rahmen der laufenden Betreuung monatlich weiter. Einen Relaunch als Einzelprojekt ohne Betreuung bieten wir nicht an.
Quellen
QuellenDokumentation von Google
- Websiteumzug mit URL-Änderungen (Google Search Central)Weiterleitungen, Dauer, Schwankungen, externe Links
- Weiterleitungen und die Google Suche (Google Search Central)301 und 308, Soft 404
- Tool zur Adressänderung (Search Console-Hilfe)
Alle Fundstellen zuletzt geprüft am 28.09.2026.
Dieser Beitrag behandelt Website-Technik und Sichtbarkeit von Kanzleien und stellt keine Rechtsberatung dar. Angaben zu Zeiträumen beruhen auf der Dokumentation von Google (Stand August 2026) sowie auf unserer Einschätzung. Wie sich Rankings im Einzelfall entwickeln, hängt von Website, Rechtsgebiet, Region und Wettbewerb ab.




