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Google-Bewertungen für Kanzleien: Echte Bewertungen bekommen, auf kritische antworten

Bewertungen entscheiden, welche Kanzlei angerufen wird. Wie Sie echte Bewertungen bekommen und auf kritische antworten, ohne Ihre Verschwiegenheit zu verletzen.

Geschäftsführer

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Google-Unternehmensprofil einer Kanzlei mit Bewertungsschnitt 4,9 aus 128 Bewertungen und Sterneverteilung, davor eine Ein-Stern-Bewertung mit sachlicher Antwort der Kanzlei und daneben eine E-Mail mit der Bitte um eine BewertungKI-generiert
Inhalt
  1. 1Warum Bewertungen bei Kanzleien schwerer zu bekommen sind
  2. 2Wann Sie fragen: der Zeitpunkt entscheidet mehr als die Formulierung
  3. 3Wie Sie fragen: mündlich bitten, schriftlich nachliefern
  4. 4Was Google bei Bewertungen verbietet und was Kanzleien trotzdem tun
  5. 5Auf kritische Bewertungen antworten: drei Muster ohne Fallbezug
  6. 6Löschen lassen: was realistisch geht
  7. 7Häufige Fragen
  8. 8Quellen

Wer „Fachanwalt Arbeitsrecht Kassel“ sucht, bekommt drei Kanzleien auf einer Karte angezeigt, jede mit einem Sterneschnitt und einer Zahl dahinter. Bei zwei fachlich gleichwertigen Kanzleien entscheiden diese Google-Bewertungen häufiger über den Anruf als alles, was auf der Website steht. Gleichzeitig sind sie der einzige Teil Ihres Außenauftritts, den Sie nicht selbst schreiben. Die meisten Kanzleien, mit denen wir sprechen, haben zwischen drei und zwölf Bewertungen und mindestens eine davon stammt aus einem Verfahren, das schlecht ausgegangen ist. Die Frage ist also nicht, ob Bewertungen wichtig sind, sondern wie eine Kanzlei zu echten Bewertungen kommt, ohne sich angreifbar zu machen.

Warum Bewertungen bei Kanzleien schwerer zu bekommen sind

Mandate sind selten etwas, das Menschen öffentlich mit ihrem Klarnamen verbinden wollen. Wer ein Restaurant gut findet, schreibt das ohne Zögern. Wer eine Scheidung, eine Kündigungsschutzklage oder ein Ermittlungsverfahren hinter sich hat, meist nicht. Dazu kommt eine Asymmetrie, die jede Kanzlei kennt: Der zufriedene Mandant ist erleichtert und geht, der enttäuschte hat ein Motiv und schreibt. Ohne aktives Zutun entsteht deshalb ein Profil, das die Realität der Kanzlei systematisch schlechter abbildet, als sie ist.

Genau deshalb ist Menge bei Kanzleien wichtiger als ein makelloser Schnitt. Rechnen Sie es einmal durch: Bei vier Bewertungen, von denen drei fünf Sterne und eine einen Stern zeigt, steht Ihr Profil bei 4,0. Bei vierzig Bewertungen mit exakt derselben Ein-Stern-Bewertung stehen Sie bei 4,9. Die schlechte Bewertung ist nicht verschwunden, sie fällt nur nicht mehr ins Gewicht. Ein Profil mit 4,7 Sternen aus 60 Bewertungen wirkt auf Suchende außerdem glaubwürdiger als ein Profil mit 5,0 aus drei, weil das zweite nach Bekanntenkreis aussieht.

Aus dieser Rechnung folgt eine unbequeme Konsequenz. Ein Profil mit acht Bewertungen lässt sich nicht in zwei Wochen sanieren, weil die einzige zulässige Quelle echte Mandanten sind und ein Mandat Monate dauert. Realistisch ist ein Rhythmus, der sich an Ihrem Mandatsaufkommen orientiert: Wenn Sie im Monat zwölf Mandate abschließen und bei fünf davon die Bitte inhaltlich passt, entstehen daraus erfahrungsgemäß nicht fünf Bewertungen, sondern ein bis zwei. Wer das ein Jahr durchhält, steht bei einer soliden zweistelligen Zahl. Wer es in einer Aktion erledigen will, produziert Spam-Verdacht.

Bewertungen wirken zusätzlich an einer Stelle, die viele Kanzleien nicht auf dem Schirm haben. Anzahl und Schnitt fließen in die Auswahl für den Kartenblock ein und sie tauchen in den Antworten von Assistenten auf, wenn jemand nach einer Kanzlei in seiner Region fragt. Wie Empfehlungen dort zustande kommen, haben wir in Wie ChatGPT und Google Kanzleien empfehlen beschrieben.

Wann Sie fragen: der Zeitpunkt entscheidet mehr als die Formulierung

Der wirksamste Zeitpunkt ist der Moment, in dem das Ergebnis feststeht und der Mandant erleichtert ist. Das ist in aller Regel das Abschlussgespräch oder der Anruf, mit dem Sie einen Vergleich, ein Urteil oder eine Einigung mitteilen. Wer zu diesem Zeitpunkt fragt, bekommt deutlich häufiger eine Antwort als jemand, der Wochen später eine Serienmail verschickt.

Zeitpunkt Eignung Warum
Abschlussgespräch, Ergebnis steht fest Gut Höchste Zustimmung, konkreter Anlass, die Person erinnert sich an Details
Direkt nach der Erstberatung Bedingt Es gibt noch kein Ergebnis, die Bewertung bleibt allgemein und wenig überzeugend
Zusammen mit der Schlussrechnung Schlecht Der Mandant denkt in diesem Moment an Kosten, nicht an Empfehlung
Serienmail an alle Altmandanten Schlecht Kein Anlass, niedriger Rücklauf, wirkt automatisiert

Zwei Dinge sind dabei wichtiger, als sie klingen. Erstens fragt die Person, die das Mandat geführt hat, nicht das Sekretariat. Die Bitte einer Anwältin, mit der jemand ein halbes Jahr gearbeitet hat, ist etwas anderes als eine Systemmail. Zweitens: Fragen Sie nicht bei jedem Mandat. In streitigen Familiensachen, in Strafsachen und überall dort, wo eine öffentliche Äußerung dem Mandanten schaden könnte, ist die Frage unpassend, unabhängig davon, wie zufrieden er ist. Diese Auswahl kostet Sie Bewertungen und ist trotzdem richtig.

Wie Sie fragen: mündlich bitten, schriftlich nachliefern

Fragen Sie im Gespräch und schicken Sie den Link innerhalb von 24 Stunden hinterher. Die mündliche Bitte erzeugt die Zusage, die E-Mail macht das Einlösen einfach. Nur eines von beidem funktioniert selten.

Den passenden Link finden Sie in Ihrem Unternehmensprofil unter „Rezensionen“ und dort unter „Mehr Rezensionen erhalten“. Google stellt an dieser Stelle einen Kurzlink und einen QR-Code bereit (Anleitung von Google). Den QR-Code können Sie derzeit nur im Desktop-Browser erzeugen, nicht in der mobilen App. Wichtig zu wissen: Wer bewerten will, braucht ein Google-Konto. Das ist die häufigste stille Abbruchstelle und sie erklärt einen Teil der Zusagen, aus denen nie eine Bewertung wird.

Für die E-Mail reichen drei Sätze. Etwa so: „Sehr geehrte Frau Berger, wie besprochen hier der Link zur Bewertung: [Link]. Zwei, drei Sätze zu Ihrer Erfahrung genügen völlig und was Sie schreiben, entscheiden natürlich allein Sie. Vielen Dank.“

Wir halten automatisierte Bewertungsanfragen in Kanzleien für den falschen Weg, und zwar aus einem konkreten Grund: Tools, die nach jedem abgeschlossenen Vorgang eine Mail auslösen, können nicht unterscheiden, wie ein Mandat ausgegangen ist. In anderen Branchen ist das egal, bei einem verlorenen Kündigungsschutzverfahren ist es der zuverlässigste Weg zu genau der Bewertung, die Sie nicht haben wollen. Die Auswahl, wen Sie fragen, ist bei Kanzleien der eigentliche Arbeitsschritt und sie lässt sich nicht an ein System abgeben. Was sich automatisieren lässt, ist der Rest: ein Textbaustein im Mailprogramm, der Link als gespeicherter Schnipsel, eine Wiedervorlage nach zehn Tagen. Die Entscheidung bleibt beim Menschen, die Tipparbeit nicht.

Was Google bei Bewertungen verbietet und was Kanzleien trotzdem tun

Google verbietet ausdrücklich, „Anreize [zu] bieten, etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen, für das Veröffentlichen einer Rezension“. Dasselbe gilt für Gegenleistungen dafür, dass jemand eine negative Bewertung entfernt. Nachzulesen in der Richtlinie zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten.

Der Verstoß, den wir bei Kanzleien am häufigsten sehen, ist ein anderer und passiert meist ohne böse Absicht: Bewertungen aus dem eigenen Umfeld. Die Richtlinie untersagt Inhalte, die auf einem Interessenkonflikt beruhen, und nennt dabei „eine aktuelle oder frühere Beschäftigung, ein vertragliches oder beratendes Verhältnis oder andere berufliche oder persönliche Verbindungen“. Damit sind die eigenen Mitarbeiter erfasst, die Referendarin von letztem Jahr, der Steuerberater im selben Bürohaus und der befreundete Kollege. Solche Bewertungen sind kein Kavaliersdelikt: Sie können entfernt werden und im Wiederholungsfall steht das Profil zur Disposition.

Eine dritte Variante begegnet uns regelmäßig in Angeboten von Dienstleistern: Mandanten werden zuerst intern gefragt, ob sie zufrieden waren, und nur wer zustimmt, bekommt anschließend den Google-Link. Ob das gegen die Richtlinien verstößt, ist Auslegungssache und wir maßen uns dazu kein Urteil an. Wir raten trotzdem davon ab. Zum einen ist es genau die Konstruktion, die Google bei einer Prüfung als Steuerung des Bewertungsbilds lesen kann. Zum anderen verschenken Sie damit den nützlichsten Teil einer kritischen Rückmeldung, nämlich den Hinweis darauf, was in Ihrem Ablauf tatsächlich nicht funktioniert.

Ein praktischer Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Bewertungen verschwinden manchmal von selbst, ohne dass jemand sie gemeldet hat. Die Spam-Erkennung von Google reagiert unter anderem auf mehrere neue Bewertungen in kurzer Zeit. Wenn Sie also nach Jahren beschließen, das Thema anzugehen, schreiben Sie nicht dreißig Altmandanten am selben Tag an. Verteilen Sie das über Wochen.

Auf kritische Bewertungen antworten: drei Muster ohne Fallbezug

Antworten Sie auf jede kritische Bewertung, sachlich und innerhalb weniger Tage. Der entscheidende Perspektivwechsel: Ihre Antwort richtet sich nicht an den Bewertenden, den überzeugen Sie ohnehin nicht mehr, sondern an die nächsten dreißig Menschen, die Ihr Profil lesen. Diese Leser bewerten vor allem, wie souverän Sie mit Kritik umgehen.

Der Grund, warum die üblichen Antwortvorlagen aus dem Marketing für Kanzleien nicht taugen, ist Ihre Verschwiegenheitspflicht. Ein Satz wie „Wir bedauern, dass Sie mit dem Ausgang Ihres Verfahrens unzufrieden sind“ bestätigt öffentlich, dass ein Mandat bestand. Wie weit die Verschwiegenheit in einer öffentlichen Antwort reicht, beurteilen Sie nach Ihrem Berufsrecht, das ist Ihr Fachgebiet und nicht unseres. Für den Text der Antwort heißt es praktisch: kein Fallbezug, keine Bestätigung, keine Richtigstellung im Detail.

Situation Was Sie schreiben können Was nicht hineingehört
Kritik am Ergebnis eines Verfahrens „Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu einzelnen Anliegen können wir uns öffentlich nicht äußern. Wenn Sie mit unserer Arbeit unzufrieden sind, erreichen Sie uns jederzeit unter [Nummer].“ Jede Formulierung, die ein Mandat bestätigt, Details zum Verfahren, Hinweise auf Erfolgsaussichten
Kein erkennbarer Bezug (Gegenseite, Verwechslung, Anrufer) „Wir können diese Rückmeldung keinem Vorgang in unserer Kanzlei zuordnen. Falls es sich um eine Verwechslung handelt, melden Sie sich gern unter [Nummer].“ Der Vorwurf, die Bewertung sei gefälscht, Spekulationen über die Person
Sterne ohne Text „Danke für Ihre Bewertung. Über einen kurzen Hinweis, was wir hätten besser machen können, würden wir uns freuen.“ Nachfragen, wer die Person ist, oder die Aufforderung, die Bewertung zu ändern

Zwei Formulierungen sollten Sie streichen, auch wenn sie in jeder Vorlagensammlung stehen. „Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihren Fall klären können“ unterstellt öffentlich einen Fall. Und „Diese Bewertung entspricht nicht den Tatsachen“ ist eine Aussage, die Sie in dem Moment nicht belegen können, in dem Sie sich zur Sache nicht äußern dürfen. Warten Sie außerdem 24 Stunden, bevor Sie auf eine Bewertung antworten, die Sie geärgert hat. Antworten lassen sich zwar bearbeiten, aber Screenshots nicht.

Löschen lassen: was realistisch geht

Es gibt zwei Wege und wir behandeln hier nur den ersten. Der zweite, das rechtliche Vorgehen gegen den Bewertenden oder gegen Google, ist Ihr Fachgebiet und wir werden Ihnen nicht erklären, wie Sie Ansprüche prüfen. Erwähnt sei nur, dass die Erfolgsaussichten nicht selbstverständlich sind: Die BRAK hat am 23.10.2025 über eine Entscheidung des OLG Stuttgart berichtet, nach der eine negative Kanzlei-Bewertung auch dann als Meinungsäußerung hinzunehmen sein kann, wenn sie den Kern der anwaltlichen Tätigkeit kritisiert (Meldung der BRAK).

Der erste Weg ist die Meldung bei Google. Sie ist kostenlos, dauert wenige Minuten und läuft über das Unternehmensprofil, indem Sie die Bewertung aufrufen und als Verstoß melden (Anleitung von Google). Entscheidend ist die Begründung, und zwar in dieser Reihenfolge der Erfolgsaussicht: Beleidigungen und Beschimpfungen werden am ehesten entfernt, ebenso erkennbare Interessenkonflikte und Bewertungen von Personen, die nachweislich nie Kontakt zur Kanzlei hatten. Deutlich schlechter stehen die Chancen bei der Begründung „das ist inhaltlich falsch“. Google prüft Richtlinienverstöße, nicht Wahrheitsgehalt.

Kalkulieren Sie damit, dass die Bewertung stehen bleibt. Wir halten es für den falschen Weg, viel Energie in einzelne Löschversuche zu stecken, solange ein Profil erst zehn Bewertungen hat. Die verlässlichere Antwort auf eine schlechte Bewertung sind zwanzig gute und eine ruhige öffentliche Antwort darunter. Ausnahmen sind Bewertungen mit rufschädigenden Tatsachenbehauptungen oder aus einer erkennbaren Kampagne. Dort lohnt der Aufwand und dort gehört die Sache ohnehin zu einem Fachanwalt für Medien- oder Presserecht, nicht zu Ihrer Marketingagentur.

Wenn Sie das Thema grundsätzlich angehen wollen, ordnet sich das in die übrige lokale Sichtbarkeit ein. Welche Felder Ihres Profils daneben zählen, steht in Die sieben Felder, die zählen, und wie Sie aus einer Anfrage ein Mandat machen, in Von der Anfrage zum Mandat.

Häufige Fragen

Häufige Fragen
  • Wie viele Google-Bewertungen braucht eine Kanzlei?

    Als Orientierung: so viele, dass eine einzelne schlechte Bewertung den Schnitt nicht mehr bestimmt, in der Praxis also mindestens 20 bis 30. Wichtiger als eine absolute Zahl ist der Vergleich mit den Kanzleien, die bei Ihren Suchbegriffen im Kartenblock stehen. Liegen die bei 40 Bewertungen und Sie bei 6, fällt das Suchenden unmittelbar auf.

  • Dürfen wir Mandanten etwas dafür geben, dass sie uns bewerten?

    Nein. Google untersagt Anreize für Bewertungen ausdrücklich und nennt dabei Zahlungen, Rabatte sowie kostenlose Produkte und Dienstleistungen. Das gilt auch für Gegenleistungen dafür, dass jemand eine negative Bewertung zurückzieht. Betroffene Bewertungen können entfernt werden, bei wiederholten Verstößen ist auch das Profil gefährdet. Erlaubt ist ausschließlich die Bitte selbst, ohne Gegenwert.

  • Warum verschwinden Google-Bewertungen wieder?

    Meist trifft es die automatische Spam-Erkennung, nicht eine Meldung. Auslöser sind unter anderem mehrere Bewertungen in sehr kurzer Zeit, Bewertungen aus demselben Netzwerk oder von Konten ohne sonstige Aktivität. Verteilen Sie Ihre Anfragen deshalb über mehrere Wochen. Manche Bewertungen tauchen nach einigen Tagen von selbst wieder auf.

  • Sollten wir auch auf positive Bewertungen antworten?

    Ja, aber kurz und nicht auf jede gleich. Zwei Sätze genügen und sie sollten ohne Fallbezug auskommen, also kein „Freut uns, dass Ihre Kündigungsschutzklage erfolgreich war“. Der Nutzen liegt weniger beim Bewertenden als bei den Lesern: Ein Profil, in dem unter jeder Bewertung eine Antwort steht, wirkt betreut.

  • Zählen Bewertungen auf anwalt.de oder ProvenExpert genauso wie Google-Bewertungen?

    Für die Anzeige im Kartenblock und in der lokalen Suche zählen ausschließlich Google-Bewertungen. Bewertungen auf Portalen sind trotzdem nicht wertlos, weil viele Suchende sie beim Vergleich lesen und Assistenten sie als Quelle heranziehen. Die Reihenfolge ist aber eindeutig: erst Google, dann alles andere.

Quellen

Quellen

Alle Fundstellen zuletzt geprüft am 18.09.2026.

Dieser Beitrag behandelt Marketing und Sichtbarkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben zu den Richtlinien von Google geben deren öffentlich dokumentierten Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Ob und wie Sie Mandanten auf Bewertungen ansprechen und wie Sie öffentlich auf eine Bewertung reagieren, beurteilen Sie nach Ihrem Berufsrecht im Einzelfall.

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