Mandantengewinnung

Von der Anfrage zum Mandat: Die ersten 30 Minuten

Die meisten Anfragen gehen nicht in der Beratung verloren, sondern in der Reaktionszeit. Was in den ersten 30 Minuten passieren sollte, Schritt für Schritt.

Geschäftsführer

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Ring mit der Zahl 30 Minuten, dessen Segmente die fünf Schritte nach einer Anfrage zeigen, daneben eine eingegangene Anfrage zum Arbeitsrecht mit der Schrittliste, Schritt „Anrufen, nicht mailen“ hervorgehoben und unten „Erstgespräch vereinbart“KI-generiert
Inhalt
  1. 1Warum die Reaktionszeit über den Erstkontakt entscheidet
  2. 2Der Ablauf für die ersten 30 Minuten
  3. 3Was in das erste Telefonat gehört
  4. 4Wann Tempo nichts bringt
  5. 5Absagen, die Ihnen nutzen
  6. 6In einer Woche eingeführt
  7. 7Häufige Fragen

Eine Kanzlei investiert in ihre Website, schaltet Anzeigen und pflegt ihr Unternehmensprofil. Dann kommt die Anfrage über das Formular herein und landet in einem Sammelpostfach, das zuletzt am Freitagnachmittag geöffnet wurde. Bezahlt ist diese Anfrage zu diesem Zeitpunkt längst, über Budget, Arbeitszeit oder Jahre an Empfehlungen. Wer Mandantenanfragen bearbeiten will, ohne dass unterwegs welche verloren gehen, braucht dafür keinen zusätzlichen Kanal, sondern einen festen Ablauf. Was sollte also in den ersten dreißig Minuten nach Eingang passieren?

Warum die Reaktionszeit über den Erstkontakt entscheidet

Wer zuerst zurückruft, führt das Gespräch. Die Reaktionszeit ist die Spanne zwischen dem Eingang einer Anfrage und der ersten persönlichen Rückmeldung der Kanzlei. Sie ist der einzige Teil der Mandatsanbahnung, den eine Kanzlei vollständig selbst steuert, ohne Budget und ohne Dienstleister.

Der Grund liegt im Verhalten der Suchenden. Wer einen Anwalt braucht, ist in aller Regel unter Druck: eine Kündigung liegt auf dem Tisch, ein Bescheid hat eine Frist, eine Trennung steht an. In dieser Lage schreibt kaum jemand eine einzige Kanzlei an. Üblich sind zwei oder drei Anfragen am selben Abend, oft über Formulare, die alle gleich aussehen. Die Kanzlei, die sich am nächsten Vormittag meldet, spricht mit jemandem, der noch sucht. Die Kanzlei, die sich nach drei Tagen meldet, spricht mit jemandem, der bereits einen Termin hat.

Dazu kommt ein Effekt, den viele unterschätzen: Die Rückmeldung ist die erste Arbeitsprobe. Der Anfragende kann Ihre fachliche Qualität zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen. Er beurteilt, was er sehen kann, und das ist die Frage, ob Sie zuverlässig reagieren. Eine späte Antwort wird als Vorschau auf die spätere Zusammenarbeit gelesen, ob das fair ist oder nicht.

Daraus folgt unsere Empfehlung und sie ist bewusst schlicht: Jede Anfrage bekommt am selben Arbeitstag eine erste Rückmeldung, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Das ist kein Wert aus einer Studie, sondern die Grenze, ab der eine Anfrage in der Praxis regelmäßig schon anderweitig vergeben ist. Diese Rückmeldung muss keine Einschätzung enthalten und auch keinen Termin. Ein Anruf mit dem Satz, dass Sie die Anfrage gesehen haben und am Donnerstag ausführlich sprechen können, erfüllt den Zweck vollständig.

Der Ablauf für die ersten 30 Minuten

Ein guter Ablauf ist kurz genug, dass ihn jemand im Kopf hat. Diese fünf Schritte reichen:

  1. Minute 0 bis 2: Eingang bestätigen. Automatisch, direkt aus dem Formular. Der Anfragende erfährt, dass die Nachricht angekommen ist und bis wann er hört.
  2. Minute 2 bis 10: Anfrage sichten und einordnen. Rechtsgebiet, Region, Dringlichkeit, erkennbare Fristen. Diese Einordnung kann das Sekretariat übernehmen, sie ist keine rechtliche Bewertung.
  3. Minute 10 bis 15: Kollision prüfen. Gegenseite und Beteiligte gegen den Bestand abgleichen. Wie und wann Sie diese Prüfung durchführen, richtet sich nach Ihrem Berufsrecht und Ihrer internen Praxis.
  4. Minute 15 bis 30: anrufen. Nicht mailen. Wenn niemand abnimmt, eine kurze Nachricht mit zwei konkreten Terminvorschlägen hinterlassen und zusätzlich mailen.
  5. Direkt danach: dokumentieren. Eingangsdatum, Kanal, Rechtsgebiet, Ergebnis des Gesprächs. Ein Feld pro Punkt genügt.

Der vierte Schritt ist der, an dem es in der Praxis scheitert. Anrufen fühlt sich aufwendiger an als eine Mail zu schreiben, ist aber schneller. Drei Minuten am Telefon klären Sachverhalt, Erwartung und Dringlichkeit vollständig. Derselbe Vorgang per Mail zieht sich über zwei Tage und drei Nachrichten und in dieser Zeit telefoniert die Kanzlei aus der Nachbarstraße bereits.

Schritt fünf wirkt nach Bürokratie, ist aber die Grundlage für alles Weitere. Ohne diese vier Felder wissen Sie am Jahresende nicht, ob Anzeigen, Empfehlungen oder das Unternehmensprofil die Mandate bringen. Wir haben noch keine Kanzlei erlebt, die diese Frage aus dem Bauch heraus richtig beantwortet hat.

Was in das erste Telefonat gehört

Das erste Gespräch hat ein Ziel: herausfinden, ob die Kanzlei helfen kann und wie es weitergeht. Es ist keine Beratung und es sollte auch keine werden.

Klären Sie im ersten Gespräch Heben Sie sich für den Termin auf
Worum geht es, in zwei Sätzen des Anfragenden Die rechtliche Einschätzung
Gibt es eine Frist oder einen Termin Taktik und Erfolgsaussichten
Wer ist die Gegenseite Detaillierte Sachverhaltsaufnahme
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung Unterlagenprüfung
Wie und wann geht es konkret weiter Alles, was ohne Akte nur geraten wäre

Die letzte Zeile der linken Spalte ist die wichtigste. Beenden Sie kein Erstgespräch, ohne dass beide Seiten wissen, was als Nächstes passiert und wer es tut. „Wir melden uns“ ist kein nächster Schritt. „Ich sende Ihnen heute Nachmittag eine Liste der Unterlagen, die ich brauche, und wir sprechen am Donnerstag um 11 Uhr“ ist einer.

Eine Warnung zur linken Spalte: Die Versuchung ist groß, am Telefon schon eine erste Einschätzung zu geben, weil der Fall eindeutig wirkt. Ohne Unterlagen ist er das selten. Halten Sie sich an den Sachverhalt und den Ablauf, die Bewertung folgt später mit Aktenkenntnis.

Wann Tempo nichts bringt

Schnelligkeit hilft nicht in jedem Fall und in einigen schadet sie sogar. Vier Situationen, in denen der schnelle Rückruf nichts verbessert:

Die Anfrage passt fachlich nicht. Wenn das Rechtsgebiet nicht zu Ihnen gehört, ändert auch der Anruf nach zehn Minuten nichts daran. Hier zählt nur, dass die Absage schnell kommt, am besten mit einem Hinweis, wo der Anfragende besser aufgehoben ist. Wie viele solcher Anfragen überhaupt entstehen, hängt auch davon ab, wie eindeutig Ihre Rechtsgebietsseiten beschreiben, was Sie bearbeiten.

Der Anfragende sucht eine kostenlose Auskunft. Das erkennen Sie meist am ersten Satz. Ein längeres Gespräch macht die Sache nicht besser, sondern kostet nur Ihre Zeit. Ein klarer Hinweis auf das Erstberatungsangebot Ihrer Kanzlei und die Konditionen, die Sie dafür vorsehen, sortiert das in zwei Minuten.

Die Frist ist bereits abgelaufen oder praktisch nicht mehr zu halten. Dann ist Tempo nicht das Problem. Sagen Sie früh und deutlich, was noch möglich ist und was nicht.

Die Anfrage kommt aus einer Region, in der Sie nicht arbeiten wollen. Bei Rechtsgebieten mit vielen Präsenzterminen ist eine Anfrage aus 400 Kilometern Entfernung selten sinnvoll, egal wie schnell Sie reagieren.

Und eine klare Meinung dazu, weil die Frage regelmäßig kommt: Wir raten davon ab, ein Chat-Widget oder einen KI-Chatbot auf die Website zu setzen, solange der Rückrufprozess nicht steht. Ein weiterer Kanal erzeugt weitere Anfragen, die im selben Postfach landen und dort genauso liegen bleiben. Erst den Ablauf für die vorhandenen Anfragen festzurren, dann über zusätzliche Eingänge nachdenken.

Absagen, die Ihnen nutzen

Absagen sind der am meisten unterschätzte Teil der Mandantengewinnung. Eine Kanzlei kann nicht jedes Mandat annehmen und sollte es auch nicht. Die Frage ist nur, ob die Absage kommt oder ob die Anfrage einfach nicht beantwortet wird.

Eine gute Absage besteht aus drei Zeilen: Dank für die Anfrage, ein Satz zum Grund (Rechtsgebiet, Kapazität, Kollision) und wenn möglich ein Hinweis auf den richtigen Weg, etwa die Anwaltssuche der zuständigen Kammer. Legen Sie sich zwei bis drei Textbausteine an, damit das Sekretariat sie ohne Rückfrage versenden kann.

Der Effekt ist doppelt. Nach innen entlastet es, weil unpassende Anfragen den Kalender nicht mehr blockieren. Nach außen zahlt es auf etwas ein, das sich schwer messen lässt: Wer eine ordentliche Absage bekommt, spricht darüber genauso wie über eine gute Beratung, empfiehlt die Kanzlei weiter und kommt mit dem nächsten Fall wieder, wenn der dann passt.

In einer Woche eingeführt

Der Ablauf lässt sich ohne Software und ohne Projekt einführen. Fünf Schritte, verteilt auf eine Woche:

  1. Montag: Festlegen, wer Anfragen sichtet und wer vertritt, wenn diese Person nicht da ist.
  2. Dienstag: Automatische Eingangsbestätigung einrichten, mit Zeitrahmen und Ansprechpartner. Zwanzig Minuten Arbeit im Formular-Tool.
  3. Mittwoch: Das Kontaktformular auf vier bis sechs Felder kürzen. Name, Telefonnummer, Rechtsgebiet, kurze Beschreibung, optional Wunschzeit für einen Rückruf.
  4. Donnerstag: Zwei Textbausteine für Absagen schreiben und im Mailprogramm hinterlegen.
  5. Freitag: Vier Felder im Aktensystem oder in einer einfachen Liste anlegen, in denen jede Anfrage mit Datum, Kanal, Rechtsgebiet und Ergebnis erfasst wird.

Nach vier Wochen sehen Sie zum ersten Mal, wie viele Anfragen tatsächlich eingehen und was aus ihnen wird. Diese Zahl ist bei den meisten Kanzleien die Überraschung des Quartals, in beide Richtungen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen
  • Sollte eine Kanzlei auch auf Anfragen antworten, die sie gar nicht annehmen will?

    Ja, innerhalb eines Werktags und in drei Zeilen. Eine kurze Absage mit Grund und, wenn möglich, einem Hinweis auf die Anwaltssuche der zuständigen Kammer kostet zwei Minuten. Unbeantwortete Anfragen tauchen dagegen regelmäßig in öffentlichen Bewertungen auf, und zwar bei Menschen, die nie Mandanten waren.

  • Wer darf in einer Kanzlei den Erstkontakt mit Anfragenden führen?

    Das Sekretariat kann Anfragen annehmen, den Sachverhalt aufnehmen und Termine vergeben. Die rechtliche Einschätzung bleibt bei der Anwältin oder dem Anwalt. Sinnvoll ist ein kurzer Leitfaden mit vier bis fünf Fragen, damit die Aufnahme immer gleich abläuft und keine Bewertung des Falls stattfindet.

  • Was gehört in eine automatische Eingangsbestätigung?

    Vier Angaben: die Bestätigung, dass die Nachricht angekommen ist, ein konkreter Zeitrahmen für die Rückmeldung, der Name der zuständigen Person und eine Telefonnummer für eilige Fälle. Ergänzen Sie den Hinweis, dass die Bestätigung noch keine Mandatsübernahme darstellt. Länger als sechs Zeilen sollte die Mail nicht sein.

  • Wie viele Felder sollte das Kontaktformular einer Kanzlei haben?

    Vier bis sechs. Name, Telefonnummer, Rechtsgebiet und eine kurze Beschreibung reichen für die Einordnung, optional kommen E-Mail-Adresse und Wunschzeit für einen Rückruf dazu. Jedes zusätzliche Pflichtfeld senkt die Zahl der abgeschickten Formulare und Angaben wie Aktenzeichen oder Gegnerdaten erfragen Sie ohnehin besser im Gespräch.

  • Wie oft sollte eine Kanzlei nachfassen, wenn sich der Anfragende nicht mehr meldet?

    Zweimal reicht: eine kurze Erinnerung nach drei Tagen, eine zweite nach etwa zehn Tagen mit dem Hinweis, dass Sie den Vorgang sonst schließen. Danach ist Schluss. Wer sich auf zwei Nachfassungen nicht meldet, hat sich in aller Regel für eine andere Kanzlei entschieden oder die Sache anders gelöst.

Dieser Beitrag behandelt Abläufe im Kanzleimarketing und in der Mandatsanbahnung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Berufsrechtliche Fragen, etwa zur Prüfung von Interessenkollisionen, zur Verschwiegenheit oder zur Vergütung, beurteilen Sie als Kanzlei selbst.

Erstgespräch

Was davon ist für Ihre Kanzlei der nächste Schritt?

Wir sehen uns Ihre Website und Ihre Sichtbarkeit an und sagen Ihnen offen, wo der größte Hebel liegt und was gerade nicht sinnvoll ist.

Unverbindlich · ca. 30 Minuten · direkt mit Jan Niklas Hauck