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title: "Landingpage für Anwälte: Aufbau, Beispiele und wann Sie keine brauchen"
description: "Eine Anzeige, die auf der Startseite endet, lässt Besucher allein suchen. Wie eine Landingpage für Kanzleien aufgebaut ist und wann sie sich lohnt."
date: 2026-10-09
topic: Google Ads
author: Jan Niklas Hauck
publisher: Hauck Studio GmbH
canonical: https://www.hauck.studio/blog/landingpage-fuer-anwaelte/
language: de
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# Landingpage für Anwälte: Aufbau, Beispiele und wann Sie keine brauchen

https://www.hauck.studio/blog/landingpage-fuer-anwaelte/ · Von Jan Niklas Hauck · 9. Oktober 2026 · Google Ads

Eine Anzeige, die auf der Startseite endet, lässt Besucher allein suchen. Wie eine Landingpage für Kanzleien aufgebaut ist und wann sie sich lohnt.

## Das Wichtigste zusammengefasst

- Eine Landingpage für Anwälte ist eine Unterseite, die genau eine Rechtsfrage aus einer Anzeige oder einem aktuellen Anlass beantwortet und zu genau einer Handlung führt, in der Regel einer Anfrage.
- Anders als eine Rechtsgebietsseite ist sie nicht breit und dauerhaft angelegt, sondern auf eine einzelne Suchabsicht zugeschnitten und mit 300 bis 800 Wörtern deutlich kürzer.
- Anzeigen auf die Startseite zu leiten, halten wir für den teuersten Standardfehler in Kanzlei-Anzeigenkonten, weil dort jeder Klick bezahlt ist und die gesuchte Antwort fehlt.
- Zum Kern einer Kanzlei-Landingpage gehören die Frage als Überschrift, die Antwort im ersten Absatz, ein sichtbarer Kontaktweg, der Ablauf, ein Satz zu den Kosten und die zuständige Person.
- Landingpages, die eine bestehende Seite nur für eine Kampagne verkürzen, setzen Sie auf noindex; Landingpages zu einer eigenständigen Rechtsfrage bleiben für Google sichtbar.
- Keine eigene Landingpage brauchen Sie, wenn eine gute Rechtsgebietsseite die Anzeige bereits vollständig abdeckt oder das Werbebudget für einen aussagekräftigen Test nicht reicht.

Wer bei Google „Aufhebungsvertrag prüfen lassen Anwalt“ eingibt und auf eine Anzeige klickt, hat eine sehr genaue Frage. Landet er auf der Startseite einer Kanzlei, findet er ein Teamfoto, einen Leitsatz und ein Menü mit neun Rechtsgebieten. Die Antwort auf seine Frage muss er selbst suchen, und der Klick ist zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt. Genau hier setzt eine Landingpage für Anwälte an. Wie ist sie aufgebaut, worin unterscheidet sie sich von einer Rechtsgebietsseite, und wann brauchen Sie gar keine?

## Was ist eine Landingpage für Anwälte?

Eine Landingpage ist eine Seite, auf der Besucher nach dem Klick auf eine Anzeige, einen Newsletter-Link oder ein Suchergebnis ankommen und die für genau diesen Einstieg gebaut wurde. Im Kanzleikontext beantwortet sie eine konkrete Rechtsfrage und führt zu einer Anfrage. Alles, was davon ablenkt, fehlt.

Der Begriff wird häufig für jede beliebige Unterseite verwendet. Das verwischt einen Unterschied, der für die Planung entscheidend ist, nämlich den zur Rechtsgebietsseite.

| | Rechtsgebietsseite | Landingpage |
|---|---|---|
| Thema | ein ganzes Rechtsgebiet, etwa Arbeitsrecht | eine Frage, etwa „Aufhebungsvertrag prüfen lassen“ |
| Anlass | dauerhaftes Angebot der Kanzlei | Kampagne, Urteil, Gesetzesänderung, saisonale Nachfrage |
| Besucher kommen über | organische Suche, KI-Assistenten, interne Links | vor allem Anzeigen, teils organische Suche |
| Umfang | 600 bis 1.200 Wörter | 300 bis 800 Wörter |
| Navigation | vollständiges Menü | stark reduziert |
| Ziel | Vertrauen aufbauen, Fall einordnen, Anfrage | Anfrage |
| Lebensdauer | Jahre | Wochen bis Jahre, je nach Anlass |

Beide Seitentypen schließen sich nicht aus. Die Rechtsgebietsseite ist das Fundament, die Landingpage ist der zugespitzte Eingang für eine bestimmte Frage. Wie das Fundament aufgebaut sein sollte, steht in [Rechtsgebietsseiten: Der wichtigste Baustein der Website](https://www.hauck.studio/blog/rechtsgebietsseiten/). Eine gute Landingpage verlinkt für alle, die mehr wissen wollen, auf die passende Rechtsgebietsseite, aber erst unterhalb des Kontaktwegs.

## Warum Anzeigen nicht auf die Startseite führen sollten

Anzeigen gehören auf die Seite, die die Frage aus der Anzeige beantwortet, und das ist fast nie die Startseite. Die Startseite ist für Menschen gebaut, die Ihre Kanzlei bereits kennen, etwa über eine Empfehlung oder die Suche nach Ihrem Namen. Wer über eine Anzeige kommt, kennt Sie nicht und hat nur eine Frage.

Der Unterschied liegt im Versprechen. Eine Anzeige mit der Überschrift „Aufhebungsvertrag erhalten?“ verspricht eine Antwort zu genau diesem Thema. Zeigt der erste Bildschirm danach ein allgemeines Kanzleiporträt, ist das Versprechen gebrochen, bevor der Besucher etwas gelesen hat. Er muss sich durchs Menü arbeiten, auf dem Smartphone oft über drei Ebenen. Wer dafür keine Geduld hat, geht zurück zu den Suchergebnissen und klickt die nächste Anzeige an.

Auch Google bewertet diesen Zusammenhang. Der [Qualitätsfaktor](https://support.google.com/google-ads/answer/6167118?hl=de), den Google Ads für jedes Keyword ausweist, wird aus drei Komponenten berechnet, und eine davon ist die Nutzererfahrung mit der Landingpage: wie relevant und hilfreich die Seite für Nutzer ist, die auf die Anzeige klicken. Google beschreibt den Qualitätsfaktor ausdrücklich als Diagnosetool, das in der Anzeigenauktion nicht berücksichtigt wird. Wir leiten daraus deshalb keine Aussage über günstigere Klicks ab. Als Hinweis taugt er trotzdem: Steht die Landingpage-Komponente auf „Durchschnittlich“ oder „Unterdurchschnittlich“, sieht Google bei der Zielseite möglichen Optimierungsbedarf.

Unsere Position dazu, klar als Meinung: Anzeigen auf die Startseite zu leiten, ist der teuerste Standardfehler, den wir in Kanzlei-Anzeigenkonten sehen. Er ist teuer, weil jeder einzelne Klick bezahlt wird, und er ist Standard, weil die Startseite beim Einrichten einer Kampagne die naheliegende Adresse ist. Schon die Rechtsgebietsseite als Ziel ist besser. Für eine Anzeige zu einer engen Frage ist aber auch sie oft zu breit.

## So ist eine Landingpage für Kanzleien aufgebaut

Eine Kanzlei-Landingpage folgt einer festen Reihenfolge: zuerst die Antwort und der Kontaktweg, danach alles, was die Entscheidung absichert. Diese acht Bausteine verwenden wir:

1. **Die Frage als Überschrift.** Die Überschrift nimmt die Formulierung der Anzeige auf, möglichst wörtlich: „Aufhebungsvertrag erhalten? Lassen Sie ihn prüfen, bevor Sie unterschreiben.“ Wer die Anzeige angeklickt hat, erkennt sofort, dass er richtig ist.
2. **Die Antwort im ersten Absatz.** Zwei bis vier Sätze, die sagen, was die Kanzlei in dieser Situation konkret tut. Kein Einstieg über die Kanzleigeschichte, keine Definition des Rechtsgebiets.
3. **Ein Kontaktweg im sichtbaren Bereich.** Telefonnummer als klickbarer Link und ein kurzes Formular, bevor jemand scrollen muss. Am Ende der Seite wiederholt sich der Kontaktweg.
4. **Typische Konstellationen.** Drei bis fünf Punkte in der Sprache der Mandanten, damit Besucher ihren Fall wiedererkennen: Vertrag mit Abfindung, Vertrag mit kurzer Frist zur Unterschrift, Vertrag nach Gespräch mit der Personalabteilung.
5. **Der Ablauf in drei bis vier Schritten.** Was nach der Anfrage passiert, mit einer ehrlichen Angabe zur Reaktionszeit. Wie die ersten Minuten nach einer Anfrage ablaufen sollten, steht in [Von der Anfrage zum Mandat](https://www.hauck.studio/blog/von-der-anfrage-zum-mandat/).
6. **Ein Satz zu den Kosten.** Ob es eine Erstberatung gibt und wie Sie mit Rechtsschutzversicherungen umgehen. In welcher Form Sie Gebühren nennen, entscheiden Sie nach Ihrem Berufs- und Gebührenrecht. Wichtig ist, dass die Frage auf der Seite vorkommt.
7. **Die zuständige Person.** Foto, Name, Bezeichnung und ein Satz zur Erfahrung mit genau dieser Frage, verlinkt auf das vollständige Profil. Was ein solches Profil enthalten sollte, beschreibt [Anwaltsprofile auf der Website](https://www.hauck.studio/blog/anwaltsprofil-website/).
8. **Drei bis vier Fragen am Ende.** Die Fragen, die im Erstgespräch zu diesem Thema ohnehin kommen, mit kurzen Antworten.

Ebenso wichtig ist, was fehlt. Das Hauptmenü ist auf Logo und Telefonnummer reduziert, Links auf andere Rechtsgebiete entfallen, Impressum und Datenschutzhinweise bleiben im Fußbereich erreichbar. Prüfen Sie die fertige Seite zuerst auf dem Smartphone. Bei akuten Rechtsfragen wird häufig unterwegs gesucht, und ein Formular, das sich dort nur mit Zoomen ausfüllen lässt, ist ein unnötiges Hindernis.

## Landingpage indexieren oder auf noindex setzen?

Ob eine Landingpage in den Google-Suchergebnissen erscheinen soll, hängt davon ab, ob sie eigenständigen Inhalt hat. Die Anweisung noindex ist ein Hinweis im Quelltext einer Seite, der Google mitteilt, diese Seite nicht in die Suchergebnisse aufzunehmen. Für Anzeigen bleibt die Seite trotzdem voll nutzbar.

In der Praxis gibt es zwei Arten von Landingpages:

| | Kampagnen-Landingpage | Themen-Landingpage |
|---|---|---|
| Inhalt | verkürzte Fassung einer bestehenden Rechtsgebietsseite, zugeschnitten auf eine Anzeige | eigene Rechtsfrage mit eigenem Suchvolumen, etwa „Abfindung bei Aufhebungsvertrag“ |
| Besucher kommen über | nur Anzeigen | Anzeigen und organische Suche |
| Indexierung | noindex | indexieren und intern verlinken |
| Warum | sonst konkurrieren zwei ähnliche Seiten um dieselben Suchbegriffe | die Seite kann dauerhaft organisch gefunden werden |

Bei der Kampagnen-Landingpage verhindert noindex, dass Google zwei fast gleiche Seiten zum selben Thema findet und sich für die schwächere entscheidet. Eine technische Feinheit gehört dazu: Sperren Sie eine solche Seite nicht zusätzlich in der Datei robots.txt. Google weist in seiner [Dokumentation zu noindex](https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/block-indexing?hl=de) darauf hin, dass die Seite für den Crawler zugänglich sein muss; ist sie in der robots.txt blockiert, sieht der Crawler die noindex-Anweisung nicht und die Seite kann weiterhin in den Suchergebnissen erscheinen.

Unsere Empfehlung: Wo immer der Inhalt es hergibt, bauen wir Themen-Landingpages statt Kampagnen-Landingpages. Sie kosten beim Erstellen etwas mehr Aufwand, arbeiten aber auch dann noch, wenn die Anzeige abgeschaltet ist.

## Landingpages aus Anlass: Urteil, Gesetzesänderung, Saison

Eine Landingpage aus Anlass beantwortet eine Frage, die plötzlich viele Menschen gleichzeitig haben. Ein Grundsatzurteil, das in den Nachrichten läuft, eine Gesetzesänderung mit Stichtag oder eine Nachfrage, die jedes Jahr zur selben Zeit steigt: In solchen Momenten wird nach einer konkreten Frage gesucht, die es vorher kaum gab, und auf die noch wenige Seiten antworten.

Für Kanzleien heißt das: Zu einer neuen Frage gibt es anfangs naturgemäß nur wenige Seiten, die sie beantworten. Wer schnell eine sachliche, gut aufgebaute Seite online hat, ist früh dabei. Wir beobachten solche Anlässe in einem wöchentlichen Themenscan und prüfen, ob es zu einem Thema tatsächlich Suchanfragen gibt, bevor eine Seite entsteht. Erst wenn die Seite steht, entscheiden wir, ob zusätzlich Anzeigen sinnvoll sind.

Zwei Dinge sollten Sie bei solchen Seiten vorab klären:

1. **Was passiert nach dem Anlass?** Ebbt die Nachfrage ab, wird die Seite entweder in die passende Rechtsgebietsseite übernommen und ihre Adresse per 301-Weiterleitung dorthin umgeleitet, oder sie bleibt bestehen, solange danach gesucht wird. Wie Weiterleitungen sauber gesetzt werden, steht in [Website-Relaunch: So bleiben Rankings erhalten](https://www.hauck.studio/blog/website-relaunch-kanzlei/).
2. **Wo liegt die berufsrechtliche Grenze?** [§ 43b BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43b.html) lautet: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“ Ob eine anlassbezogene Seite oder Anzeige diesen Rahmen einhält, beurteilen Sie als Kanzlei, bei Zweifeln vorab mit Ihrer Rechtsanwaltskammer. Wir bewerten die Werbewirkung, nicht die berufsrechtliche Zulässigkeit. Hintergründe haben wir in [Was Anwälte werben dürfen](https://www.hauck.studio/blog/anwaltswerbung/) zusammengestellt.

## Wann Sie keine eigene Landingpage brauchen

Eine eigene Landingpage ist überflüssig, wenn bereits eine Seite existiert, die die Frage aus der Anzeige vollständig beantwortet. In diesen vier Fällen raten wir davon ab:

**Die Anzeige ist so breit wie die Rechtsgebietsseite.** Wirbt die Anzeige mit „Anwalt für Arbeitsrecht in Marburg“, ist eine gute Rechtsgebietsseite zu genau diesem Thema das richtige Ziel. Eine zusätzliche Landingpage würde dieselbe Frage mit anderen Worten beantworten.

**Das Budget reicht nicht für einen Test.** Unter etwa 1.000 Euro Werbebudget im Monat kommen in den meisten Rechtsgebieten zu wenige Klicks zusammen, um mehrere Zielseiten sinnvoll zu vergleichen. Dann ist eine sehr gute Seite besser als drei, deren Zahlen sich nicht auswerten lassen. Wie sich das Budget zusammensetzt, steht in [Google Ads für Kanzleien: Wann sich Anzeigen lohnen](https://www.hauck.studio/blog/google-ads-fuer-kanzleien/).

**Niemand kann die Anfragen zeitnah beantworten.** Eine Landingpage, die Anfragen sammelt, die erst nach Tagen bearbeitet werden, verschiebt das Problem nur. Hier liegt der erste Schritt im Ablauf der Kanzlei, nicht auf der Website.

**Es soll eine Seite pro Keyword entstehen.** „Aufhebungsvertrag Anwalt“, „Aufhebungsvertrag prüfen“ und „Aufhebungsvertrag Beratung“ sind drei Formulierungen derselben Frage. Eine Seite reicht. Maßgeblich ist die Absicht hinter der Suche, nicht die genaue Wortwahl.

Ob eine Landingpage ihren Zweck erfüllt, sehen Sie erst, wenn Sie Anfragen je Zielseite erfassen und nicht nur Klicks. Welche Angaben dafür genügen, beschreibt [Tracking in der Kanzlei: Welche Anfragen woher kommen](https://www.hauck.studio/blog/tracking-in-der-kanzlei/). Wie Landingpages bei uns in die [Google-Ads-Betreuung](https://www.hauck.studio/google-ads-fuer-kanzleien/) eingebunden sind, steht auf der Leistungsseite.

## Fazit

Leiten Sie Anzeigen nie auf die Startseite, sondern auf die Seite, die die Frage aus der Anzeige beantwortet. Für breite Anzeigen ist das die Rechtsgebietsseite, für enge Fragen und aktuelle Anlässe eine eigene Landingpage mit Antwort, sichtbarem Kontaktweg, Ablauf, Kostenhinweis und zuständiger Person. Kampagnen-Landingpages, die eine bestehende Seite nur verkürzen, setzen Sie auf noindex, Seiten zu eigenständigen Rechtsfragen bleiben sichtbar. Bauen Sie lieber eine sehr gute Landingpage als mehrere mittelmäßige, und messen Sie Anfragen je Zielseite, bevor Sie weitere hinzufügen.

## Häufige Fragen

**Wie lang sollte eine Landingpage für Anwälte sein?**

Wir empfehlen 300 bis 800 Wörter. Das reicht für die Antwort auf die Frage, typische Konstellationen, den Ablauf, einen Kostenhinweis, die zuständige Person und einige Fragen am Ende. Kürzere Seiten wirken bei Rechtsthemen nach unserer Einschätzung schnell dünn, längere verdrängen den Kontaktweg aus dem Blick. Entscheidend ist, dass Antwort und Kontaktmöglichkeit ohne Scrollen sichtbar sind, auch auf dem Smartphone.

**Wie viele Felder sollte ein Kontaktformular auf einer Kanzlei-Landingpage haben?**

Drei bis vier Felder genügen: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, eine kurze Schilderung des Anliegens und optional ein Wunschzeitraum für den Rückruf. Alles Weitere klären Sie im ersten Gespräch. Jedes zusätzliche Pflichtfeld kann ein Grund sein, das Formular abzubrechen, besonders auf dem Smartphone. Direkt an das Formular gehören ein Satz zur Reaktionszeit und der Link zu Ihren Datenschutzhinweisen.

**Braucht jede Anzeigengruppe in Google Ads eine eigene Landingpage?**

Nein. Eine eigene Landingpage braucht jede Suchabsicht, nicht jede Anzeigengruppe. Mehrere Anzeigengruppen mit ähnlichen Suchbegriffen zur selben Frage können auf dieselbe Seite führen. Für den Start reichen in den meisten Kanzleien ein bis drei Landingpages zu den Fragen mit dem höchsten Mandatswert. Weitere entstehen erst, wenn die Zahlen der ersten Seiten ausgewertet sind.

**Wie lange sollte eine Landingpage laufen, bevor sie geändert wird?**

Planen Sie mindestens acht Wochen ein, bevor Sie eine Landingpage grundlegend umbauen. Vorher sind in den meisten Rechtsgebieten zu wenige Anfragen zusammengekommen, um Zufall von Wirkung zu unterscheiden. Ändern Sie danach jeweils nur ein Element, etwa die Überschrift oder das Formular, damit sich erkennen lässt, welche Änderung welchen Unterschied gemacht hat.

**Was kostet eine Landingpage bei Hauck Studio?**

Landingpages berechnen wir nicht einzeln, sie sind Teil unserer Pakete. Im Paket Organisches Wachstum entstehen Themen-Landingpages im laufenden Ausbau der Website nach monatlicher Priorisierung. Im Paket Bezahlte Werbeanzeigen kommen Kampagnen-Landingpages zur Google-Ads-Betreuung hinzu; das Werbebudget läuft separat direkt an Google. Den passenden Rahmen und die Konditionen besprechen wir im Erstgespräch.

## Quellen

**Dokumentation von Google**

- [Qualitätsfaktor für Suchkampagnen (Google Ads-Hilfe)](https://support.google.com/google-ads/answer/6167118?hl=de) drei Komponenten, Diagnosetool, nicht Teil der Anzeigenauktion
- [Indexierung mit noindex blockieren (Google Search Central)](https://developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/block-indexing?hl=de) Zusammenspiel mit robots.txt

**Normtext**

- [§ 43b BRAO, Werbung (gesetze-im-internet.de)](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43b.html)

Alle Fundstellen zuletzt geprüft am 08.10.2026.

*Dieser Beitrag behandelt Website-Struktur und Marketing von Kanzleien und stellt keine Rechtsberatung dar. Die berufsrechtliche und datenschutzrechtliche Beurteilung einer konkreten Landingpage, ihres Kontaktformulars oder einer Anzeige liegt im Einzelfall bei der Kanzlei. Angaben zu Budget, Umfang und Zeiträumen sind unsere Einschätzung aus dem Kanzleiumfeld, keine Vorgaben von Google.*