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title: "Anwaltsportale für Kanzleien: Wann sich ein bezahltes Profil lohnt"
description: "Kostenlose Einträge, bezahlte Profile, Vermittlung pro Anfrage: Anwaltsportale arbeiten sehr unterschiedlich. Wann sie sich lohnen und warum die Website bleibt."
date: 2026-09-21
topic: Mandantengewinnung
author: Jan Niklas Hauck
publisher: Hauck Studio GmbH
canonical: https://www.hauck.studio/blog/anwaltsportale-fuer-kanzleien/
language: de
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# Anwaltsportale für Kanzleien: Wann sich ein bezahltes Profil lohnt

https://www.hauck.studio/blog/anwaltsportale-fuer-kanzleien/ · Von Jan Niklas Hauck · 21. September 2026 · Mandantengewinnung

Kostenlose Einträge, bezahlte Profile, Vermittlung pro Anfrage: Anwaltsportale arbeiten sehr unterschiedlich. Wann sie sich lohnen und warum die Website bleibt.

## Das Wichtigste zusammengefasst

- Ein Anwaltsportal ist eine kommerzielle Plattform, auf der Rechtsuchende nach Kanzleien suchen und Kanzleien ein Profil unterhalten, kostenlos als Grundeintrag oder kostenpflichtig als hervorgehobenes Profil.
- Drei Abrechnungsmodelle sind zu unterscheiden: der kostenlose Basiseintrag, das bezahlte Monatsprofil und die Vermittlung gegen Bezahlung pro Anfrage.
- Die kostenlosen Grundeinträge sollte jede Kanzlei anlegen und pflegen, weil übereinstimmende Angaben zu Name, Adresse und Telefonnummer Google und KI-Assistenten die eindeutige Zuordnung der Kanzlei erleichtern.
- Ein bezahltes Profil kann sich rechnen, wenn die Jahreskosten unter dem Umsatz eines einzelnen zusätzlichen Mandats liegen und in Ihrem Rechtsgebiet überhaupt über Portale gesucht wird. Beides lässt sich vorher ausrechnen.
- Bei der Bezahlung pro Anfrage ist vorab das anwaltliche Berufsrecht zu prüfen, insbesondere § 49b Abs. 3 BRAO. Diese Prüfung liegt bei der Kanzlei.
- Was auf einem Portal entsteht, bleibt dort: Bewertungen, Profilhistorie und Sichtbarkeit enden mit dem Vertrag.

Ihre Kanzlei steht mit hoher Wahrscheinlichkeit schon in mehreren Anwaltsportalen, ohne dass jemand bei Ihnen dafür etwas getan hätte. Viele Portale legen Profile von sich aus an, weil die Zulassung öffentlich ist: Die Rechtsanwaltskammern führen nach [§ 31 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__31.html) elektronische Verzeichnisse der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte. Der Anruf aus dem Vertrieb kommt später, mit einem hervorgehobenen Profil, zwölf Monaten Laufzeit und einem Monatspreis. Dass Rechtsuchende solche Portale nutzen, steht außer Frage. Offen ist, ob Ihre Kanzlei dafür bezahlen muss.

## Was Anwaltsportale sind und welche drei Modelle es gibt

Ein Anwaltsportal ist eine kommerzielle Plattform, auf der Rechtsuchende nach Kanzleien suchen und Kanzleien ein Profil unterhalten. Der Betreiber verdient nicht an den Rechtsuchenden, sondern an den Kanzleien. Das erklärt die meisten Eigenschaften dieser Portale, von der Reihenfolge der Treffer bis zur Häufigkeit der Vertriebsanrufe.

Für die Entscheidung zählt weniger der Anbieter als das Abrechnungsmodell. Es gibt drei:

| Modell | Was Sie zahlen | Was Sie bekommen | Passt, wenn |
|---|---|---|---|
| Kostenloser Grundeintrag | nichts | Name, Adresse, Rechtsgebiete, in der Regel ein Link zur Website, keine Hervorhebung in der Portalsuche | immer. Das ist die Pflichtübung, unabhängig vom Rechtsgebiet |
| Bezahltes Profil | monatliche Pauschale, meist mit zwölf Monaten Laufzeit | bessere Platzierung in der Portalsuche, mehr Felder, Fotos, Fachbeiträge, Bewertungsfunktion | in Ihrem Rechtsgebiet wird über Portale gesucht und ein zusätzliches Mandat deckt die Jahreskosten |
| Vermittlung pro Anfrage | Betrag je Anfrage oder je zustande gekommenem Mandat | konkrete Kontaktdaten von Rechtsuchenden, teils exklusiv, teils parallel an mehrere Kanzleien | nur nach eigener berufsrechtlicher Prüfung |

Zwei Abgrenzungen, weil die Begriffe durcheinandergehen. Das **Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis** der Bundesrechtsanwaltskammer ist kein Portal in diesem Sinn und keine Marketingmaßnahme. Es dient dem Nachweis der Zulassung und optimieren lässt sich dort nichts. Prüfen Sie trotzdem einmal, ob Ihre Angaben dort stimmen, denn dieser Datensatz ist die Grundlage, auf die sich andere berufen. Das **Google-Unternehmensprofil** ist ebenfalls kein Anwaltsportal, sondern Ihr eigener Eintrag bei Google. Es entscheidet über den Kartenblock bei lokalen Suchen und ist die wichtigere Baustelle. Welche Felder dort zählen, steht in [Google-Unternehmensprofil: Die sieben Felder, die zählen](https://www.hauck.studio/blog/google-unternehmensprofil-kanzlei/).

## Was ein kostenloser Eintrag bringt, auch ohne eine einzige Anfrage

Ein gepflegter Grundeintrag bestätigt Ihre Kanzleidaten an einer Stelle, die Google und KI-Assistenten auswerten. Das ist sein Hauptzweck, nicht die Anfrage über das Portal.

Suchmaschinen und Assistenten müssen entscheiden, ob die Kanzlei auf Ihrer Website, die im Verzeichnis und die im Unternehmensprofil dieselbe ist. Stimmen Name, Adresse, Telefonnummer und Rechtsgebiete überall überein, ist diese Zuordnung eindeutig. Steht in einem fünf Jahre alten Eintrag noch die Nummer der früheren Bürogemeinschaft oder die Adresse vor dem Umzug, entsteht ein Widerspruch. Einzeln betrachtet ist das eine Kleinigkeit. In der Summe ist es der Grund, warum manche Kanzleien im Kartenblock schlechter stehen als ihr Ruf.

Für KI-Assistenten kommt ein zweiter Punkt hinzu. Sie nennen Kanzleien, die sich über mehrere unabhängige Quellen belegen lassen. Ein Verzeichniseintrag ist so eine Quelle, auch wenn über ihn nie jemand anruft. Welche Signale dabei zusammenkommen, beschreibt [Wie ChatGPT und Google Kanzleien empfehlen](https://www.hauck.studio/blog/ki-assistenten-empfehlen-kanzleien/).

Praktisch heißt das: Legen Sie Ihren Datensatz einmal schriftlich fest, also Schreibweise des Kanzleinamens, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website und Rechtsgebiete. Übernehmen Sie ihn dann buchstabengenau in jeden Eintrag, einschließlich Rechtsform und Bindestrichen. Pro Portal sind das rund 20 Minuten, einmalig. Wichtiger als jedes weitere Portal ist, dass die vorhandenen Einträge einander nicht widersprechen.

## Wann sich ein bezahltes Profil rechnet

Ein bezahltes Profil rechnet sich, wenn die Jahreskosten unter dem Umsatz liegen, den ein einzelnes zusätzliches Mandat in dem beworbenen Rechtsgebiet bringt. Die Rechnung geht in drei Schritten und sie dauert zehn Minuten.

1. **Jahreskosten ermitteln.** Multiplizieren Sie den Monatspreis mit zwölf. Das ist die richtige Größe, weil bei Portalverträgen üblicherweise eine Laufzeit von zwölf Monaten vereinbart wird. Sie entscheiden also nicht monatlich, sondern für ein Jahr.
2. **Mandatsumsatz ansetzen.** Nehmen Sie den durchschnittlichen Umsatz eines Mandats genau in dem Rechtsgebiet, für das das Profil sichtbar sein soll. Nicht den Kanzleidurchschnitt, der durch einzelne große Mandate verzerrt ist.
3. **Teilen.** Jahreskosten geteilt durch Mandatsumsatz ergibt die Zahl zusätzlicher Mandate, die das Profil im Jahr bringen muss, damit es sich trägt.

Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, nur um die Mechanik zu zeigen: Ein Profil für 100 Euro netto im Monat kostet 1.200 Euro im Jahr. Liegt Ihr durchschnittlicher Mandatsumsatz in diesem Rechtsgebiet bei 1.500 Euro, trägt sich das Profil ab dem ersten zusätzlichen Mandat. Liegt er bei 400 Euro, brauchen Sie drei.

So gerechnet sieht fast jedes Profil gut aus. Der schwierige Teil ist ein anderer: Woher wissen Sie, dass die Anfrage über das Portal kam? Ohne Zuordnung bezahlen Sie zwölf Monate und haben danach ein Gefühl, keine Zahl. Lösen lässt sich das mit einer eigenen Rufnummer im Portalprofil, mit einem eindeutig gekennzeichneten Link auf Ihre Website und mit einer festen Frage im Erstgespräch. Wie Sie Anfragen ihrer Herkunft zuordnen, beschreibt [Tracking in der Kanzlei: Welche Anfragen woher kommen](https://www.hauck.studio/blog/tracking-in-der-kanzlei/). Richten Sie das vor dem Vertragsabschluss ein, nicht danach, sonst fehlt Ihnen genau die Zahl, mit der Sie nach zwölf Monaten entscheiden müssten.

Und eine Einschränkung, die vor der Rechnung kommt: Nach unserer Einschätzung wird über Portale vor allem in verbrauchernahen Gebieten gesucht, etwa im Arbeits-, Verkehrs-, Familien- und Mietrecht. Mandate im Gesellschafts-, Vergabe- oder Kartellrecht entstehen über Netzwerk und Empfehlung. Dort ist das bezahlte Profil aus unserer Sicht verlorenes Geld, unabhängig davon, wie günstig es aussieht.

## Wo die Abhängigkeit von einem Portal beginnt

Die Kosten eines bezahlten Profils stehen im Vertrag. Der Preis, der nicht darin steht, ist die Abhängigkeit. Vier Punkte gehören in die Entscheidung:

**Die Anfrage entsteht auf einer fremden Plattform.** Der Mandant erinnert sich an das Portal, über das er jemanden gefunden hat, nicht unbedingt an den Namen Ihrer Kanzlei. Beim nächsten Anlass sucht er wieder dort.

**Ihre Wettbewerber stehen daneben.** Ein Portalprofil ist immer ein Vergleich, und die Reihenfolge der Treffer bestimmt der Betreiber nach seinen Kriterien. Auf Ihrer eigenen Rechtsgebietsseite gibt es diesen Vergleich nicht.

**Bewertungen und Fachbeiträge bleiben beim Portal.** Viele Kanzleien veröffentlichen ihre Rechtstipps auf dem Portal, weil das dort vorgesehen ist und schnell geht. Nur ranken diese Texte dann für das Portal und nicht für die Kanzlei. Dieselbe Arbeit auf der eigenen Website wäre ein dauerhafter Bestandteil der eigenen Sichtbarkeit. Wie solche Seiten entstehen, steht in [SEO für Anwälte: Wie Kanzleien bei Google gefunden werden](https://www.hauck.studio/blog/seo-fuer-anwaelte/).

**Mit der Kündigung endet die Sichtbarkeit.** Das Profil verschwindet, die Bewertungen bleiben dort, und übrig bleibt das, was Sie parallel selbst aufgebaut haben.

Unsere Position dazu, ausdrücklich als Meinung: Ein bezahltes Portalprofil halten wir für vertretbar, solange es Ergänzung bleibt und die Kanzlei gleichzeitig eigene Sichtbarkeit aufbaut. Als Ersatz für eine eigene, auffindbare Website halten wir es für den teuersten Weg, weil nach zwölf Monaten Zahlung nichts zurückbleibt, das der Kanzlei gehört. Wer beides nicht parallel finanzieren kann, sollte nach unserer Erfahrung zuerst die eigene Website und das Google-Unternehmensprofil in Ordnung bringen und die Portalfrage ein Jahr später neu stellen.

## Vermittlung pro Anfrage: der Punkt, den Sie selbst prüfen müssen

Beim dritten Modell zahlt die Kanzlei nicht für Sichtbarkeit, sondern für eine konkrete Anfrage oder für ein zustande gekommenes Mandat. Aus Marketingsicht ist das das transparenteste Modell, weil die Kosten pro Anfrage unmittelbar messbar sind.

Berufsrechtlich ist es der Punkt, an dem wir als Marketingdienstleister aufhören. Ob und in welcher Ausgestaltung eine Vergütung für die Vermittlung von Aufträgen zulässig ist, richtet sich nach dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere nach [§ 49b Abs. 3 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html). Diese Prüfung nimmt Ihre Kanzlei vor, nicht Ihre Agentur. Sehen Sie sich vor einem Abschluss genau an, wofür die Zahlung nach dem Vertrag geschuldet ist, und ziehen Sie im Zweifel Ihre Rechtsanwaltskammer hinzu. Unsere Empfehlung ist schlicht: Solange diese Frage nicht geklärt ist, bleiben Sie bei den ersten beiden Modellen.

## Fünf Fragen, bevor Sie einen Portalvertrag unterschreiben

Der Vertriebsanruf kommt meist mit einem befristeten Sonderpreis und der Bitte, heute zu entscheiden. Nehmen Sie sich die Zeit trotzdem und klären Sie vorher fünf Punkte, am besten schriftlich:

1. **Wofür genau ist die Zahlung geschuldet?** Für die Darstellung im Profil oder für die Vermittlung einer konkreten Anfrage? Von dieser Antwort hängt die berufsrechtliche Prüfung ab.
2. **Wie lange läuft der Vertrag und wie verlängert er sich?** Laufzeit, Kündigungsfrist und Form der Kündigung gehören in den Kalender, nicht in die Erinnerung.
3. **Wie viele Kanzleien erscheinen in meinem Rechtsgebiet und meinem Ort auf derselben Trefferliste und wonach ist sie sortiert?** Wenn dort zwanzig bezahlte Profile stehen, kaufen Sie Platz 14.
4. **Bekomme ich eine eigene Rufnummer oder einen gekennzeichneten Link?** Ohne diese Zuordnung können Sie nach einem Jahr nicht entscheiden, ob sich der Vertrag getragen hat.
5. **Was passiert nach Vertragsende mit Profil, Bewertungen und veröffentlichten Beiträgen?** Fragen Sie das vor der Unterschrift, nicht bei der Kündigung.

Ein Warnsignal zum Schluss: Wer Ihnen eine bestimmte Zahl an Anfragen zusagt, verkauft etwas, das er nicht steuern kann. Seriöse Anbieter sagen zu, wie Ihr Profil dargestellt wird, nicht, wie viele Menschen darauf klicken.

## Welche Einträge wir für jede Kanzlei anlegen

Bei jedem Projekt legen wir dieselbe Grundausstattung an, unabhängig vom Rechtsgebiet, und zwar in dieser Reihenfolge:

1. **Google-Unternehmensprofil.** Kein Portal, aber der Eintrag mit der größten Wirkung. Vollständig ausgefüllt, mit Hauptkategorie, Leistungen und Fotos.
2. **Die großen Anwaltsportale mit dem kostenlosen Grundeintrag.** Profil übernehmen, Daten korrigieren, Website verlinken, kein bezahlter Tarif.
3. **Das Verzeichnis der örtlichen Rechtsanwaltskammer.** Läuft über die Zulassung, muss aber einmal auf Richtigkeit geprüft werden.
4. **Das Verzeichnis des Berufsverbands**, sofern die Kanzlei Mitglied ist. Solche Einträge sind meist beitragsfrei und werden regelmäßig vergessen.
5. **Fachverbände, Vereine und regionale Verzeichnisse**, in denen die Kanzlei ohnehin auftaucht. Hier geht es nicht um Reichweite, sondern um übereinstimmende Angaben.

Danach wird geprüft, nicht erweitert. Einmal im Jahr alle Einträge durchgehen und auf den festgelegten Datensatz bringen, dazu nach jedem Umzug, jeder neuen Telefonnummer und jeder Änderung im Kanzleinamen. Bei uns ist das Teil der [laufenden Betreuung](https://www.hauck.studio/zusammenarbeit/), weil solche Änderungen sonst unbemerkt liegen bleiben. Und weil Bewertungen bei einer Kündigung beim Portal bleiben, bauen Sie sie parallel dort auf, wo das Profil Ihnen gehört: [Google-Bewertungen für Kanzleien](https://www.hauck.studio/blog/google-bewertungen-kanzlei/).

## Fazit

Legen Sie die kostenlosen Grundeinträge an und halten Sie Ihre Angaben überall identisch. Das kostet einmalig wenige Stunden und ist die Grundlage dafür, dass Google und KI-Assistenten Ihre Kanzlei eindeutig zuordnen können. Ein bezahltes Profil entscheiden Sie mit der Rechnung aus Jahreskosten und durchschnittlichem Mandatsumsatz, und zwar erst, nachdem die Zuordnung der Anfragen technisch eingerichtet ist. Bei Modellen mit Bezahlung pro Anfrage klären Sie zuerst die berufsrechtliche Seite. Und bauen Sie parallel die eigene Sichtbarkeit auf, denn ein Portalprofil ist gemietet, Ihre Website nicht.

## Häufige Fragen

**In wie vielen Anwaltsportalen sollte eine Kanzlei stehen?**

Fünf bis acht gepflegte Grundeinträge genügen. Dazu gehören die zwei oder drei großen Anwaltsportale, das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer, der Berufsverband und zwei bis drei regionale oder fachliche Verzeichnisse. Mehr Einträge bringen kaum zusätzliche Wirkung, erhöhen aber die Zahl der Stellen, an denen nach einem Umzug eine veraltete Adresse stehen bleibt.

**Warum steht meine Kanzlei in Portalen, in denen ich mich nie eingetragen habe?**

Weil die Zulassung öffentlich ist. Die Rechtsanwaltskammern führen nach § 31 BRAO elektronische Verzeichnisse der zugelassenen Rechtsanwälte und viele Portale legen daraufhin von sich aus Profile an. In der Regel können Sie ein solches Profil beim Betreiber übernehmen und die Angaben korrigieren, meist nach einer Identitätsprüfung. Ob und wann Sie die Entfernung eines Eintrags verlangen können, beurteilen Sie nach Datenschutzrecht selbst.

**Was passiert mit meinen Bewertungen, wenn ich das Portalprofil kündige?**

Sie bleiben beim Portal. Bewertungen lassen sich weder auf Ihre Website noch in Ihr Google-Unternehmensprofil übertragen. Bauen Sie Bewertungen deshalb parallel dort auf, wo das Profil Ihnen gehört, wie in unserem Beitrag zu Google-Bewertungen für Kanzleien beschrieben. Prüfen Sie außerdem Laufzeit und Kündigungsfrist im Vertrag, denn zwölf Monate mit automatischer Verlängerung sind bei Portalverträgen verbreitet.

**Helfen Portaleinträge meiner Website bei Google?**

Ja, aber anders als oft angenommen. Der Wert liegt in der übereinstimmenden Erwähnung Ihrer Kanzleidaten, nicht in der Kraft des Links. Viele Verzeichnislinks sind so ausgezeichnet, dass sie ausdrücklich keine Empfehlung an Google weitergeben. Das können Sie im Quelltext der Profilseite selbst nachsehen. Verzeichniseinträge sind damit Grundlagenarbeit, kein Ersatz für eigene Inhalte.

**Übernimmt Hauck Studio die Verzeichniseinträge für meine Kanzlei?**

Ja. Einrichtung und Pflege des Google-Unternehmensprofils und der relevanten Verzeichnisse sind Teil des Pakets Organisches Wachstum, einer laufenden Betreuung. Die Gebühren für bezahlte Portalprofile sind darin nicht enthalten. Über die entscheidet die Kanzlei selbst und wir sagen vorher, was wir davon halten.

## Quellen

**Normen**

- [§ 31 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__31.html) (Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern und Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer)
- [§ 49b Abs. 3 BRAO](https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html) (Vergütung; Verbot von Vorteilen für die Vermittlung von Aufträgen)

Normtexte zuletzt geprüft am 19.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.

*Dieser Beitrag behandelt Marketing und Sichtbarkeit von Kanzleien und stellt keine Rechtsberatung dar. Die berufsrechtliche Beurteilung von Vergütungsmodellen für die Vermittlung von Mandaten liegt im Einzelfall bei der Kanzlei. Das Rechenbeispiel verwendet frei gewählte Zahlen und ist keine Preisangabe eines Anbieters.*